Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Leistungen der CAYADA GmbH. § 1 und § 2 beschreiben Geltungsbereich und Art der Leistungen — dort steht auch, welche Tätigkeiten ausdrücklich nicht Gegenstand des Angebots sind.
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CAYADA GmbH (nachfolgend „CAYADA") und ihren Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen benannte Funktionen, Schulungen, Compliance-Organisation, Informationstechnik und Nutzung des CAYADA Compliance-Portals.
Die Leistungen der CAYADA GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Die CAYADA GmbH ist ein Compliance- und Technologieunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Wird CAYADA als externer Datenschutzbeauftragter benannt, umfasst die Leistung auch die gesetzlich vorgesehenen Unterrichtungen und Beratungen innerhalb des Aufgabenbereichs nach Art. 39 DSGVO. Rechtsberatung außerhalb dieses Aufgabenbereichs, Rechtsvertretung und sonstige anwaltliche Leistungen werden von CAYADA nicht erbracht. Erfordern Sachverhalte eine anwaltliche Bearbeitung, bedarf es eines gesonderten Mandats mit einem eigenständig auftretenden Rechtsanwalt oder einer Kanzlei; der Auftraggeber bleibt in der Wahl frei.
§ 2 Art und Umfang der Leistungen
Art, Umfang und Vorgehen der Leistungen werden vor Beginn schriftlich abgestimmt und ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
Wird CAYADA als externer Datenschutzbeauftragter benannt, richtet sich der Leistungsumfang nach dem gesetzlichen Aufgabenbereich nach Art. 39 DSGVO. Für die Funktion des EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO sowie für den Betrieb einer internen Meldestelle als beauftragter Dritter gelten gesonderte Leistungsbeschreibungen.
Die Funktion des EU-Vertreters wird nicht mit einem DSB-Mandat für denselben Verantwortlichen kombiniert. Der technische Aufbau von Systemen wird nicht mit einem DSB-Mandat für denselben Verantwortlichen kombiniert.
Schulungen vermitteln allgemeine und rollenbezogene Inhalte. Eine verbindliche rechtliche Prüfung des Einzelfalls, verbindliche Betroffenheits- oder Risikoklassifizierungen sowie individuelle Vertragsgestaltung sind nicht Gegenstand der CAYADA-Leistungen.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von CAYADA durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung. Entscheidungen über Zwecke und Mittel von Verarbeitungen, Rechtsgrundlagen, Interessenabwägungen und Freigaben trifft der Auftraggeber. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von CAYADA.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Laufzeitverträge – etwa die Übernahme der Datenschutzbeauftragtenfunktion – verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich. Werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Auftraggeber erhält an den für ihn erstellten Dokumenten und Konzepten ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Das Nutzungsrecht umfasst auch die Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung und interne oder externe Weitergabe, soweit dies dem eigenen betrieblichen Zweck des Auftraggebers dient. Eine davon losgelöste kommerzielle Weiterverwertung der Arbeitsergebnisse bedarf der Zustimmung von CAYADA.
§ 9 Haftung
CAYADA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CAYADA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit die Sicherung bestimmter Daten nach dem Vertrag dem Auftraggeber obliegt und ihm technisch tatsächlich möglich ist, haftet CAYADA bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre. Eigene vertragliche Pflichten von CAYADA zur Datensicherung, insbesondere beim Betrieb des CAYADA Compliance-Portals, bleiben unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der CAYADA GmbH. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.